Maddraxikon:Vereinssatzung

Aus Maddraxikon

Diese Projektseite dient zur Erstellung einer vorläufigen Satzung für einen noch zu gründenden Verein als Fanclub, aber auch als Förderverein für das Maddraxikon und seine Projekte.

Hinweise

  • Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.[1]
  • Zusätzlich sollte der Eintritt und Austritt der Mitglieder, welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, die Bildung des Vorstands und die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, in der Satzung geregelt werden.[2]
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Zweck- und Zielsetzung des Vereins als gemeinnützig anerkannt werden.[3]
  • Verhaltenskodex (Code of Conduct) als Ergänzung zur Satzung.

Vorläufige Satzung

§1 Name, Sitz des Vereins, Rechtsform und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Offizieller MADDRAX-Fanclub" und hat seinen Sitz am Wohnort des oder der ersten Vorsitzenden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und Ziele

Sinn und Zweck des Vereins sind

  • die Förderung des Austauschs von Fans der Romanserie MADDRAX – Die dunkle Zukunft der Erde,
  • die Förderung von Kunst und Kultur im phantastischen Bereich,
  • die Förderung der Volksbildung im Bereich der phantastischen Literatur
  • sowie die Förderung der Völkerverständigung.

§3 Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft

Jede natürliche und juristische Person kann ordentliches Mitglied werden. Der Aufnahmeantrag ist gleichzeitig die Anerkennung der Satzung und des Verhaltenskodex (Code of Conduct). Juristische Personen erwerben durch ihren Beitritt eine Mitgliedschaft mit nur einer Stimme (in Ziffer: 1). Der Antrag kann elektronisch übermittelt werden. Jedes ordentliche Mitglied hat die Pflicht den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Ehrenmitgliedschaft

Allen regelmäßigen Autor:innen und Coverkünstler:innen wird mit der dritten Veröffentlichung für die MADDRAX-Serie die Ehrenmitgliedschaft angeboten. Ehrenmitglieder erhalten ebenfalls alle Befugnisse und Zugänge, die ein ordentliches Mitglied auch erhält.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Mit Beginn der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied den Verhaltenskodex (Code of Conduct) des Vereins einzuhalten. Satzung und Verhaltenskodex in den jeweilig geltenden Fassungen müssen vor der Stellung eines Antrags auf Aufnahme in den Verein eingesehen werden können.

§4 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich vorab zu begleichen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags darf frei gewählt werden, aber soll den Mindestbetrag von 1,00 Euro pro Jahr nicht unterschreiten. Die Mitgliedschaft wird erst mit Geldeingang wirksam und gilt für die nachfolgenden Monate. Ehrenmitgliedern wird der Mitgliedsbeitrag erlassen. Spenden sind jederzeit an das Vereinskonto möglich. Spenden in Form von Fanartikeln oder Büchern sind ebenfalls möglich, sollen jedoch vorher mit dem Vorstand abgesprochen werden.

§5 Austritt

Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod; bei juristischen Personen entspricht das deren Auflösung oder Erlöschen. Eine formlose E-Mail an den Vorstand reicht aus, um die Mitgliedschaft zu kündigen. Eine Rückzahlung von bereits geleisteten Mitgliedsbeiträgen ist nicht vorgesehen. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand durch eine qualifizierte Mehrheit (2/3 Mehrheit).

§6 Organe

Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet mindestens jährlich statt. Zu ihr lädt der Vorstand mindestens vier Wochen im Voraus alle Mitglieder schriftlich ein. Die Einladung erfolgt vorrangig elektronisch. Zur jährlichen Mitgliederversammlung treffen sich die Mitglieder persönlich; die Versammlung kann jedoch auch online durchgeführt werden. Die Entscheidung hierzu trifft der Vorstand. Die Mitgliederversammlung wird durch den 1. Vorsitzende oder einem von ihm/ihr bestimmten Vertreter geleitet.

Newsletter

Der Vorstand ist bestrebt mindestens halbjährlich in einem Newsletter über den Stand der Vereinsprojekte sowie anstehender Termine zu informieren.

§7 Vorstand

Der Vorstand wird für vier Jahre gewählt. Alle Vorstandsmitglieder müssen auch gleichzeitig Mitglied im Sinne der Satzung sein. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Mitglieder können zur Wahl vorgeschlagen werden oder sich selbst für ein Amt zur Verfügung stellen. Im Falle einer Nominierung muss das Mitglied diese vor der Wahl annehmen, um für die Wahl aufgestellt zu werden.

Zu besetzende Posten:

  • 1. Vorsitzende:r
  • 2. Vorsitzende:r
  • Kassenwart:in

Bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand im Namen des Vereins vornimmt, haften die Mitglieder nur mit dem Vereinsvermögen. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen. Die Mitgliederversammlung kann ein Vorstandsmitglied mit der Ausübung zweier Vorstandsämter betrauen.

§8 Mittel

Die Mittel des Vereins sind bestimmt für

  • die Deckung der Serverkosten des Maddraxikons sowie des MADDRAX-Fanblogs,
  • zur Finanzierung eines jährlichen Fantreffens
  • sowie zur finanziellen und materiellen Unterstützung anderer Fanprojekte innerhalb des MADDRAX-Fandoms.

Sollte sich der Verein durch Mehrheitsbeschluss auflösen, werden sämtliche Mittel aus der Vereinskasse dazu genutzt, das Hosting für das Wiki des Maddraxikons so lange wie möglich zu bezahlen.

§9 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine:n Kassenprüfer:in. Diese:r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.

Weblinks

Quellen

  1. § 57 BGB, abgerufen am 13. Juli 2022
  2. § 58 BGB, abgerufen am 13. Juli 2022
  3. § 52 AO, abgerufen am 16. Juli 2022