Maddraxikon:Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Deckung der Serverkosten des Maddraxikons sowie des MADDRAX-Fanblogs,
* die Deckung der Serverkosten des Maddraxikons sowie des MADDRAX-Fanblogs,
* zur Finanzierung eines jährlichen Fantreffens
* zur Finanzierung eines jährlichen Fantreffens
* zur Anschaffung und Modernisierung der für den PODDRAX notwendigen technischen Ausstattung
* sowie zur finanziellen und materiellen Unterstützung anderer Fanprojekte innerhalb des MADDRAX-Fandoms.
* sowie zur Unterstützung anderer Fanprojekte innerhalb des MADDRAX-Fandoms.
Sollte sich der Verein durch Mehrheitsbeschluss auflösen, werden sämtliche Mittel aus der Vereinskasse dazu genutzt, das Hosting für das Wiki des Maddraxikons so lange wie möglich zu bezahlen.
Sollte sich der Verein durch Mehrheitsbeschluss auflösen, werden sämtliche Mittel aus der Vereinskasse dazu genutzt, das Hosting für das Wiki des Maddraxikons so lange wie möglich zu bezahlen.



Version vom 18. September 2022, 09:48 Uhr

Diese Projektseite dient zur Erstellung einer vorläufigen Satzung für einen noch zu gründenden Verein als Fanclub, aber auch als Förderverein für das Maddraxikon und seine Projekte.

Hinweise

  • Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.[1]
  • Zusätzlich sollte der Eintritt und Austritt der Mitglieder, welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, die Bildung des Vorstands, die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, in der Satzung geregelt werden.[2]
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Zweck- und Zielsetzung des Vereins als gemeinnützig anerkannt werden.[3]

Vorläufige Satzung

§1 Name, Sitz und Rechtsform

Der Verein führt den Namen Offizieller MADDRAX-Fanclub und hat seinen Sitz am Wohnort des ersten Vorsitzenden.

§2 Zweck und Ziele

Sinn und Zweck des Vereins sind

  • die Förderung des Austauschs von Fans der Romanserie MADDRAX – Die dunkle Zukunft der Erde,
  • die Förderung von Kunst und Kultur im phantastischen Bereich,
  • die Förderung der Volksbildung im Bereich der phantastischen Literatur
  • sowie die Förderung der Völkerverständigung.

§3 Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft

Jede natürliche und juristische Person kann ordentliches Mitglied werden. Der Aufnahmeantrag ist gleichzeitig die Anerkennung der Satzung. Juristische Personen erwerben durch ihren Beitritt nur eine Mitgliedschaft mit einer Stimme. Der Antrag kann elektronisch übermittelt werden.

Ehrenmitgliedschaft

Alle regelmäßigen Autor:innen und Coverkünstler:innen werden mit der dritten Veröffentlichung für die MADDRAX-Serie zum Ehrenmitglied ernannt, es sei denn die Mitgliedschaft wird schriftlich per E-Mail an den Vorstand abgelehnt. Ehrenmitglieder erhalten ebenfalls alle Befugnisse und Zugänge, die ein ordentliches Mitglied auch erhält.

§4 Mitgliedsbeiträge

Pro Monat beträgt der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder 1,00 Euro. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich vorab zu begleichen. Die Mitgliedschaft wird erst mit Geldeingang wirksam und gilt für die nachfolgenden Monate. Ehrenmitgliedern wird der Mitgliedsbeitrag erlassen. Spenden sind jederzeit an das Vereinskonto möglich. Alternativvorschlag zur Diskussion: Der Mitgliedsbeitrag wird immer für 12 Monate und im Voraus fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist variabel ab 1 EUR/Jahr und kann nach den persönlichen finanziellen Möglichkeiten des Mitglieds frei gewählt werden. Die Höhe des gewählten Mitgliedsbeitrags ist dabei einzig dem Vorstand bekannt und darf nicht an andere Mitglieder weitergegeben werden.

§5 Austritt

Eine formlose E-Mail an den Vorstand reicht aus, um die Mitgliedschaft zu kündigen. Eine Rückzahlung von bereits geleisteten Mitgliedsbeiträgen ist nicht vorgesehen.

§6 Organe

Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Zu ihr lädt der Vorstand mindestens vier Wochen im Voraus alle Mitglieder schriftlich ein. Die Einladung erfolgt vorrangig elektronisch. Zur jährlichen Mitgliederversammlung treffen sich die Mitglieder persönlich, kann jedoch auch online durchgeführt werden. Die Entscheidung hierzu trifft der Vorstand.

Newsletter

Mindestens halbjährlich informiert der Vorstand in einem Newsletter über den Stand der Vereinsprojekte sowie anstehender Termine.

§7 Vorstand

Der Vorstand wird für vier Jahre gewählt. Alle Vorstandsmitglieder müssen auch gleichzeitig Mitglied im Sinne der Satzung sein.

  • 1. Vorsitzende:r
  • 2. Vorsitzende:r
  • Kassenwart:in
  • Kassenprüfer:in
  • Schriftführer:in

Bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand im Namen des Vereins vornimmt, haften die Mitglieder nur mit dem Vereinsvermögen.

§8 Mittel

Die Mittel des Vereins sind bestimmt für

  • die Deckung der Serverkosten des Maddraxikons sowie des MADDRAX-Fanblogs,
  • zur Finanzierung eines jährlichen Fantreffens
  • sowie zur finanziellen und materiellen Unterstützung anderer Fanprojekte innerhalb des MADDRAX-Fandoms.

Sollte sich der Verein durch Mehrheitsbeschluss auflösen, werden sämtliche Mittel aus der Vereinskasse dazu genutzt, das Hosting für das Wiki des Maddraxikons so lange wie möglich zu bezahlen.

Weblinks

Quellen

  1. § 57 BGB, abgerufen am 13. Juli 2022
  2. § 58 BGB, abgerufen am 13. Juli 2022
  3. § 52 AO, abgerufen am 16. Juli 2022