Hilfe:Zitate

Aus Maddraxikon

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Im Urheberrecht ist festgelegt, wann Zitate aus Quellentexten wiedergegeben werden sollten und dürfen, wie das zu geschehen hat und was dabei zu beachten ist.


Urheberrecht – Zitatrecht

Im Fall des Maddraxikons sind wir besonders an § 51 interessiert, der sich innerhalb des Urheberrechts damit befasst, inwieweit Zitate zulässig sind. Entscheidend für die Frage, ob ein Zitat verwendet werden darf oder nicht, ist sein Zweck.

Ist der Zweck eines Zitates, eine eigene Aussage zu untermauern, so ist das Zitat zulässig. Natürlich sollte die Länge des Zitates in einem vernünftigen Verhältnis zum restlichen Text, und noch entscheidender – die eigene geistige Leistung sollte im Verhältnis zum zitierten Text stehen.

Laut Urheberrecht ...

Zitat: [...] muss der Zitatzweck gewahrt bleiben. Das zitierte Werk darf nicht um seiner selbst willen, sondern nur als Beleg, als Erörterungsgrundlage oder sonstiges Hilfsmittel angeführt werden. Dies setzt eine innere Verbindung zwischen dem zitierten und dem zitierenden Werk voraus. Weiterhin muss das Schwergewicht auf der eigenen geistigen Auseinandersetzung liegen.[1]

Paragraph 51 im Wortlaut [2]:

§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
# einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
# Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
# einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. (§ 51 UrhG)

Ablauf des Urheberrechtes: 70 Jahre nach Tod des Autors (§ 4 und § 69 UrhG), bei fremdsprachigen Autoren: 70 Jahre nach Tod des Übersetzers (§ 3, § 64 und § 69 UrhG). Danach kann der Text in jeder Form verwendet werden, sofern nicht andere geltende gesetzliche Bestimmungen dies verbieten.

Quellenangabe

Im Urheberrecht ist auch die Verpflichtung zur Quellenangabe geregelt [3]:

Zitat: Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § [...] 51 [...] vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. [...] Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist. [...] (§ 63, Abs. 1 UrhG)

Layout

Zitate aus den Maddrax-Romanen sollten in der unten stehenden Form erfolgen. Näheres siehe unter Hilfe:Quellenangaben.

:''Zitat: [...] zitierter Text [Sinnergänzung] zitierter Text [...] <small>([[Quelle:MXxxx|MX&nbsp;xxx]])</small>''

Der oben stehende Code ergibt dies:

Zitat: [...] zitierter Text [Sinnergänzung] zitierter Text [...] (MX xxx)

(Die Einrückung mit „:“ kann gegebenenfalls wegfallen, aber in jedem Fall sollte das Zitat typografisch vom übrigen Fließtext abgehoben werden.)

Darüber hinaus kann – falls bekannt – die Seitenzahl angegeben werden, um das Auffinden des Zitats zu erleichtern. Für ein Zitat auf Seite 12 von MX xxx also:

Zitat: [...] zitierter Text [Sinnergänzung] zitierter Text [...] (MX xxx, S. 12)

Anmerkung: Die Seitenzahlen beziehen sich auf die Papierausgabe. Für die digitale Ausgabe sind sie bedeutungslos.

Zitierungsmöglichkeiten

Text in Roman xx (fiktives Beispiel): Matt reichte Chester die Hand: „Ich gratuliere, Big Boy!“ sagte er herzlich. „So eine Wette verliere ich gern!“

  • mögliches Zitat im Maddraxikon: Matt meinte dazu Zitat [...] „Ich gratuliere, Big Boy!“ [...] „So eine Wette verliere ich gern!“ [...] (MX xxx)
  • auch möglich: Matt gratulierte ihm, so eine Wette verlor er gerne. (MX xxx)
  • nicht möglich, da Verstoß gegen das Urheberrecht: Matt sagte: „Ich gratuliere, Big Boy! So eine Wette verliere ich gern!“ (MX xxx)
  • nicht möglich, da so nie geschrieben: Matt sagte: „Gratulation, Big Boy! So eine Wette verliere ich gern!“ (MX xxx)

Weblinks

  • Das lateinische Wort sic als Kennzeichnung von textlichen, inhaltlichen oder typografischen Besonderheiten in einem Zitat, abgerufen aus der Wikipedia am 23. August 2020.
  • Erläuterungen des Duden-Verlags zu demselben Wort, abgerufen am 23. August 2020.

Quellen

  1. Zitiert nach: Gernot Schulze: Meine Rechte als Urheber. Urheber- und Verlagsrechte schützen und durchsetzen. Originalausgabe, 6., aktualisierte Auflage. München, Deutscher Taschenbuch-Verlag, 2009. Beck-Rechtsberater im dtv. ISBN 978-3-423-05291-7. Seite 142.
  2. § 51 UrhG auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz, abgerufen am 4. September 2011
  3. § 63 UrhG auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz, abgerufen am 4. September 2011

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