Diskussion:Groooar: Unterschied zwischen den Versionen

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(Neuer Abschnitt: Urheberrecht --> mit Bitte um Prüfung meiner Einschätzung)
 
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* Ich selbst habe vorläufig für eine Überarbeitung nicht die nötige Zeit. Deshalb mache ich auf die Situation aufmerksam.
* Ich selbst habe vorläufig für eine Überarbeitung nicht die nötige Zeit. Deshalb mache ich auf die Situation aufmerksam.
* Abgesehen vom Rechtlichen: Meines Erachtens ist dieses Zitat als Zitat ungeeignet für einen Artikel dieser Art. Es drückt nicht Besonderes aus.
* Abgesehen vom Rechtlichen: Meines Erachtens ist dieses Zitat als Zitat ungeeignet für einen Artikel dieser Art. Es drückt nicht Besonderes aus.
* Vielleicht irre ich mich in all dem? Mit Bitte um Prüfung bei Gelegenheit. --[[Benutzer:Felsenpinguin|Felsenpinguin]] ([[Benutzer Diskussion:Felsenpinguin|Diskussion]]) 20:17, 20. Okt. 2019 (CEST)
* Vielleicht irre ich mich in all dem? Mit Bitte um Prüfung bei Gelegenheit. --[[Benutzer:Felsenpinguin|Felsenpinguin]] ([[Benutzer Diskussion:Felsenpinguin|Diskussion]]) 20:18, 20. Okt. 2019 (CEST)

Version vom 20. Oktober 2019, 20:18 Uhr

Urheberrecht

@ Administrator mit Bitte um Prüfung meiner Einschätzung:

  • Nach meiner Einschätzung müsste dieser Artikel über die Taratze Groooar überarbeitet werden. Begründung: Laut Urheberrecht muss der Zitatzweck gewahrt bleiben. Das zitierte Werk darf nicht um seiner selbst willen, sondern nur als Beleg, als Erörterungsgrundlage oder sonstiges Hilfsmittel angeführt werden. Dies setzt eine innere Verbindung zwischen dem zitierten und dem zitierenden Werk voraus. Weiterhin muss das Schwergewicht auf der eigenen geistigen Auseinandersetzung liegen. (Zitiert nach: Gernot Schulze: Meine Rechte als Urheber. Urheber- und Verlagsrechte schützen und durchsetzen. 6., aktualisierte Auflage. München, Deutscher Taschenbuch-Verlag, 2009. ISBN 978-3-423-05291-7. Seite 142.)
  • Bei diesem Artikel jedoch überwiegt das Zitat erheblich den sonstigen Textanteil. Bei dem sonstigen Textanteil wird meines Erachtens nicht deutlich genug, dass hier eine wesentliche eigene Beschäftigung mit dem Roman stattgefunden hätte. Wäre jedoch das der Fall, könnte nach meiner Hoffnung sogar ausnahmsweise der Zitatteil geringfügig überwiegen. – Es wäre schön, wenn dieser Artikel so überarbeitet werden könnte, dass er der geltenden deutschen Rechtsprechung entspricht und wir ihn erhalten dürften.
  • Ich selbst habe vorläufig für eine Überarbeitung nicht die nötige Zeit. Deshalb mache ich auf die Situation aufmerksam.
  • Abgesehen vom Rechtlichen: Meines Erachtens ist dieses Zitat als Zitat ungeeignet für einen Artikel dieser Art. Es drückt nicht Besonderes aus.
  • Vielleicht irre ich mich in all dem? Mit Bitte um Prüfung bei Gelegenheit. --Felsenpinguin (Diskussion) 20:18, 20. Okt. 2019 (CEST)